Wien: Covid Regeln ab 19.2. auf unseren Anlagen
Die mit 19.2. in Kraft tretende Novellen der COVID-Bundes- und -Wienerlandesverordnung bringt v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
- Für nicht-öffentliche Sportstätten gilt 3G (in Wien indoor jedoch weiterhin 2G)
- Für Zusammenkünfte (Training, Wettkampf, Kurs) gilt in Wien 2,5G, also geimpft oder ein PCR-Test max. 48h alt.
Die Spitzensportbestimmungen bleiben unverändert
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!